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Planung  Erlaubnis

Benötige ich eine Baugenehmigung für ein Mobilheim auf meinem eigenen Grundstück? Die Frage höre ich immer wieder.  

 

Die Aufstellung eines Parkhauses oder einer Lodge als Nebengebäude kann eine fantastische Möglichkeit sein, eine Baugenehmigung zu vermeiden und den Wert Ihrer Immobilie erheblich zu steigern.  Im Folgenden haben wir einige der wichtigsten Faktoren aufgeführt, die speziell für Parkhäuser und Lodges gelten und die Sie einhalten müssen:

 

Ort

 

Die Lodge / das Parkhaus muss auf dem Grundstück eines Hauses (das das Haus unmittelbar umgebende Grundstück wie eine Einfahrt oder ein Garten) steht, solange das Grundstück in Verbindung mit dem Haus genutzt wurde und nicht zusätzlich wie eine Koppel genutzt wurde oder Feld. Es wird auch empfohlen, die Eigentumsurkunden des Grundstücks zu überprüfen, einige (insbesondere neuere Grundstücke) haben Vereinbarungen, die das Aufstellen von Karawanen einschränken. Sie zeigen manchmal auch die Bepflanzung des Grundstücks, so dass es immer ein guter Ausgangspunkt ist.  

 

Benutzen

 

Das Parkhaus/Lodge muss von einer Person genutzt werden, die eine Verbindung zum Haupthaus hat, in der Regel ein Familienmitglied oder als Gästeunterkunft und nicht als Privatwohnung oder Geschäftslokal etc. vermietet werden.

 

Struktur

 

Die Struktur des Parkhauses / der Lodge muss der gesetzlichen Definition eines „Wohnwagens“ entsprechen.  Die meisten Parkhäuser und Lodges sind, obwohl sie nach dem Wohnstandard BS 3632 gebaut wurden, gesetzlich als "Wohnwagen" definiert, da sie auf einem Fahrgestell gebaut und transportiert werden und zusammen vor Ort bewegt werden können, einschließlich Doppeleinheiten.  

 

Wohnwagen in Gärten - Überblick über das Gesetz

 

Ein 'Wohnwagen', egal ob es sich um einen Reisecaravan oder ein großes Wohnmobil mit zwei Wohneinheiten nach BS 3632 Wohnspezifikation handelt, gilt als bewegliches persönliches Eigentum und es gibt kein öffentliches Gesetz, das die Unterbringung in einem Garten verbietet .  Es gibt jedoch Gesetze, die die Nutzung von Land regeln.  

 

Die Aufstellung eines Parkhauses / einer Lodge im Garten eines Grundstücks bedarf keiner ausdrücklichen Zustimmung, sofern „keine wesentliche Nutzungsänderung“ vorliegt. Gärten sind für den Genuss der Hauptwohnung / des Hauses zu nutzen. Wird ein Parkhaus / eine Parkhütte in einer Auffahrt oder in einem Garten abgestellt und von Haushaltsmitgliedern im Zusammenhang mit dem Haus oder als zusätzliche Unterkunft für Gastgäste genutzt, sofern die Bewohner die Einrichtungen des Hauses weiterhin nutzen, Die Lage des Parkhauses / der Lodge hat die "Nutzung" des Landes nicht verändert. Wird jedoch ein Parkhaus / eine Lodge in einem Garten aufgestellt und als Geschäftslokal genutzt, separat vermietet oder als eigenständiges Wohnhaus genutzt, ohne Bezug zum Haupthaus, könnte die örtliche Baubehörde entscheiden, dass eine unerlaubte „wesentliche Nutzungsänderung“ vorliegt “ eingetreten ist und eine Baugenehmigung erforderlich wäre.

 

In einer Nussschale; Wohnmobile und Lodges können ohne Baugenehmigung in einem Garten als Einliegerwohnung aufgestellt und genutzt werden, solange es „keine wesentliche Nutzungsänderung des Grundstücks“ gibt.

 

Wichtige rechtliche Hinweise

 

•Der Town and Country Planning Act 1990 (Section 55(1)) definiert „Entwicklung“, die eine Baugenehmigung erfordert als: Durchführung von Bau- und anderen Operationen oder Vornahme einer wesentlichen Änderung der Nutzung von Gebäuden oder anderen Grundstücken.

 

• Gemäß Abschnitt 55(2)(d) des Town and Country Planning Act 1990 darf die Nutzung von Gebäuden oder anderen Grundstücken innerhalb des Grundstücks eines Wohnhauses für Zwecke, die mit der Nutzung des Wohnhauses als solchem zusammenhängen, nicht getroffen, um die Entwicklung des Landes mit einzubeziehen.

 

•Der Caravan Sites and Control of Development Act 1960 Anhang 1. Fälle, in denen keine Caravan Site Lizenz erforderlich ist. 1. Verwendung im Grünland eines Wohnhauses. Für die Nutzung des Grundstücks als Wohnwagenplatz ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn die Nutzung mit der Nutzung eines Wohnhauses als solches verbunden ist, innerhalb dessen Grundstück sich das Grundstück befindet.

 

Beispiel für einen informellen Brief an den Rat

 

Wenn das Parkhaus / die Lodge in Ihrem Garten platziert werden soll, benötigen Sie oft keine Baugenehmigung. Wir empfehlen jedoch, dass Sie sich zur Sicherheit ein "Certificate of Lawfulness" besorgen (dies ist wie eine Baugenehmigung, aber Sie müssen keine Pläne einreichen).

 

Wenn Sie ein Parkhaus / eine Lodge an einem anderen Ort als in Ihrem Garten platzieren möchten, müssen Sie sich zur Genehmigung an Ihre Gemeindeverwaltung wenden. Dazu gehören alle landwirtschaftlichen Flächen oder Wälder, die mit Ihrem Grundstück verbunden sind. Auch für Naturschutzgebiete und Neubaugebiete ist eine Genehmigung erforderlich.

 

Das Aufstellen eines Parkhauses / einer Lodge in Ihrem Garten bis zu 6,8 x 20 m (22'x65') fällt unter das gleiche Gesetz wie das Parken eines Wohnwagens in Ihrer Einfahrt und fällt normalerweise in die Hauptnutzung des Wohnhauses. Solange das Parkhaus / die Lodge beweglich bleibt und nicht der einzige oder Hauptwohnsitz einer Person ist, ist dies akzeptabel, jedoch ist die Nutzung wichtig. Es muss eine Beziehung zwischen dem Haupthaus und dem Parkhaus / der Lodge bestehen (die Personen, die das Parkhaus / die Lodge nutzen, müssen auch das Haupthaus nutzen).

 

Wenn das Parkhaus / die Lodge von einem Familienmitglied nur zu Schlafzwecken genutzt wird, ist dies Nebensache und Sie benötigen keine Genehmigung. Wenn es jedoch als separater Wohnsitz genutzt werden kann, ist dies nicht der Fall. Zwischen den beiden Gebäuden muss eine Interaktion bestehen, die eine erhebliche Abhängigkeit von Einrichtungen des Haupthauses mit sich bringt. Dies bedeutet, dass die Personen, die sich im Gebäude aufhalten, auch Zugang oder eine Beziehung zum Haupthaus haben müssen, z separat dosiert.  

 

Gesetzliche Planungsdefinition für 'Karawanen' im Garten

 

Ein „Wohnwagen“ (wie in Abschnitt 29 der Caravan Sites & Control of Development Control definiert) darf vorübergehend (wie ein Auto) innerhalb des Grundstücks eines Wohneigentums ohne Baugenehmigung abgestellt werden, es sei denn, es gibt Einschränkungen Bedingungen, die beim Bau des Hauses galten. Einschränkende Auflagen und Restriktionen sind in modernen Wohnsiedlungen an der Tagesordnung.*

 

Ein Parkhaus / eine Lodge darf auch neben dem Wohngrundstück genutzt werden; das heißt, zusätzlich zur Nutzung des Hauses, aber nicht als separate Wohnung. Ein Parkhaus / Lodge können Sie beispielsweise als Einliegerwohnung nutzen, es darf aber kein „Einzel- oder Hauptwohnsitz“ werden. Es muss eine Beziehung zwischen dem Parkhaus / der Lodge und dem Haus bestehen bleiben (zB im Haus eingenommene Mahlzeiten). Nutzen Sie das Parkhaus / die Lodge einfach wie ein zusätzliches Zimmer / Schlafzimmer. Stellen Sie sicher, dass das Parkhaus / die Lodge beweglich bleibt.

 

*Überprüfen Sie Ihre Eigentumsurkunden auf Einschränkungen, insbesondere bei moderneren Anwesen oder wenn der Rat eine Richtlinie gemäß Artikel 4 erlassen hat – üblich in Naturschutzgebieten.

 

Kontaktaufnahme mit dem Rat

 

Wir schlagen vor, dass Sie, wenn es Ihrer Situation angemessen ist, einen Brief wie den folgenden an den Rat schreiben. Sie werden hoffentlich zurückschreiben und bestätigen, dass keine Planung erforderlich ist. Wir schlagen Ihnen dann vor, mit dieser Antwort bewaffnet zum Rat zurückzukehren und eine Bescheinigung über die rechtmäßige Entwicklung eines Wohnwagens zu beantragen.

 

Bitte beachten Sie: Während wir uns bemühen, Ihnen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen; Wir sind keine Planungsspezialisten und raten Ihnen, vor der Aufstellung eines Wohnwagens oder Wohnmobils auf Ihrem eigenen Grundstück fachkundigen Rat einzuholen.

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